DSGVO und unitop
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO bzw. GDPR) ist am 14. April 2016 durch das EU-Parlament beschlossen worden. Sie ist am 04. Mai 2016 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden und am 25. Mai 2016 in Kraft getreten. Anwendbar ist die DSGVO damit ab dem 25. Mai 2018 und führt zu einer weitgehenden Vereinheitlichung des europäischen Datenschutzrechtes.
Zur Unterstützung Ihrer eigenen Bemühungen, DSGVO-konform zu werden, sind zwei Hilfestellungen verfügbar. Microsoft hat als Hersteller der Software ein Whitepaper veröffentlicht, in dem die grundsätzlichen Möglichkeiten von Dynamics 365 Business Central (vormals Dynamics NAV bzw. Navision) vorgestellt werden.
Für Versionen, die sich Stand April 2018 im Mainstream Support befinden, steht ab dem Updatestand von April 2018 jeweils eine technische Möglichkeit zur Verfügung, um die Tabellen und Tabellenfelder jeweils hinsichtlich der potenziell relevanten Inhalte zu klassifizieren.
Die Inhalte können dann zur Beauskunftung über einen Assistenten exportiert werden. Es ist ebenfalls möglich, Daten auf diesem Weg zur Korrektur oder Anonymisierung wieder zu importieren. Für die entsprechenden Datenexporte werden die Filterkriterien (z. B. Kundennummer) der ausführenden Benutzer und der jeweilige Zeitpunkt protokolliert.
Erforderliche Stammdatenkorrekturen nehmen Sie natürlich auch auf gewohntem Wege vor, entweder z. B. je Kontakt oder auch mit Bordwerkzeugen wie z. B. RapidStart für Änderungen im Stapel.
GOB stellt für unitop 11.00 mit Hotfix vom Juni 2018 darüber hinaus eine entsprechende Erweiterung für die jeweiligen Branchenlösungen zur Verfügung, die bei der Klassifizierung und Ausgabe von relevanten Daten unterstützen kann.
Für die Rechte auf Datenlöschung oder -anonymisierung empfehlen wir, jeweils in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater zu prüfen, dass Sie keine Daten ändern oder löschen, für die entweder eine Aufbewahrungspflicht oder ein sonstiges konkurrierendes Recht besteht. Für die Daten, die sie dann tatsächlich löschen oder ändern müssen, empfehlen wir, den Weg der Anonymisierung zu wählen, da dabei am besten gewährleistet ist, dass die Daten in Microsoft Dynamics 365 Business Central konsistent bleiben.
Haftungsausschluss
Dieser Kommentar behandelt die DSGVO in der Art, wie sie von GOB Software & Systeme interpretiert wird und bezieht sich auf den zur Zeit der Veröffentlichung aktuellen Stand der Verordnung. Wir haben uns eingehend mit der DSGVO befasst und sind der Ansicht, dass wir ihrem Zweck und ihrer Bedeutung große Aufmerksamkeit gewidmet haben. Die Anwendung der DSGVO ist jedoch sehr faktenspezifisch und nicht alle Aspekte und Auslegungen der DSGVO sind rechtssicher.
Daher stellt dieser Kommentar lediglich eine Information dar und soll nicht als Rechtsberatung dienen oder dazu genutzt werden, festzustellen, inwiefern die DSGVO auf Sie und Ihre Organisation anwendbar ist. Wir empfehlen Ihnen, die DSGVO, ihre spezifische Anwendbarkeit in Ihrer Organisation und ihre bestmögliche Einhaltung mit einem qualifizierten Rechtsberater zu besprechen.