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Containerschiff auf See

unitop Containermanagement – Schwimmende Ware im eCommerce

Was ist unter dem Begriff „schwimmende Ware“ zu verstehen?

Viele unserer Kunden sind Versandhändler aus ganz Deutschland und produzieren ihre Ware in Übersee. Der Versand der Ware – vom Produzenten zum Käufer– wird oft als „schwimmende Ware“ bzw. „rollierende Ware“ bezeichnet. Schwimmende Ware stellt Sie als Händler dabei sowohl rechtlich als auch warenwirtschaftlich vor spezielle Herausforderungen. Wie kann Sie eine ERP-Lösung wie unitop bei diesen Herausforderungen unterstützen?
 

unitop Containermanagement – Funktionen

Durch den regelmäßigen und langjährigen Erfahrungsaustausch mit unseren Kunden konnten wir diese Prozesse in Form eines Containermanagement in unser Warenwirtschaftssystem unitop ERP Versandhandel integrieren. Im Folgenden finden Sie einige Kernfunktionen des Containermanagements:

  • Systemische Bestandsaufnahme und Bezahlung der Ware vor physischer Ankunft im Lager
  • Bilanzierung der schwimmenden Ware (Schwimmerliste) für den Zweck der Inventur am Ende des Geschäftsjahres nach HGB §240 und HGB §242
  • Komfortable Massenterminänderung von Artikeldaten bei Schiffsverspätung mit Auswirkung auf Einkaufs- und Verkaufsbelege
  • Verbesserung der Auskunftsfähigkeit für den Telefonvertrieb
  • Einbeziehung der Nachlaufkosten nach unterschiedlichen Kriterien zur Regulierung des Einstandspreises
  • Abbildung der Daten für das Konnossement (Schiffsfrachtbrief)
Laptop mit Bildern von Schiffen

Welchen Herausforderungen stehen Sie bei internationalen Bestellungen gegenüber?

Der Prozess bei internationalen Bestellungen weicht erheblich von dem Prozess nationaler Bestellungen ab, insbesondere aufgrund unterschiedlicher Liefer- und Zahlungsbedingungen. Die FOB-Klausel (free on board) besagt beispielsweise, dass sich der Gefahrenübergang vollzieht, sobald die Ware verladen ist. Sie als Händler tragen nach §446 BGB auch die Gefahr des zufälligen Untergangs beziehungsweise der zufälligen Verschlechterung der Ware. Damit eng verzahnt ist die Tatsache, dass Sie die Rechnung innerhalb des vereinbarten Zahlungsziels bezahlen müssen. Die Ware steht Ihnen häufig jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt – nach Ankunft des Schiffes – zur Verfügung. Damit sind Sie zwar Eigentümer, aber noch nicht Besitzer dieser Vermögensgegenstände. Die schwimmende Ware muss durch Sie zum Bilanzstichtag ordnungsmäßig im Bestand als Anlagevermögen ausgewiesen werden.
 

Kennen Sie das auch?

  • Ständige Kommunikation zu anderen Abteilungen aufgrund fehlender Informationen
  • Eine manuelle und eher unstrukturierte Inventur
  • Fehlende Übersicht über den Lagerbestand der schwimmenden Ware
  • Erheblicher administrativer Aufwand bei Verspätungen der Schiffe
  • Aufwendiger kalkulatorischer Aufwand bei Kunden und entstehende Nachlaufkosten

Das lässt sich ändern! Mit unitop Containermanagement sparen Sie effektiv Zeit und Aufwand!

  • Termingenauigkeit und Übersicht bei Verspätungen (Transparenz für Ihre Kunden)
  • Automatische Steuerung des Geldflusses
  • Effiziente Lagerführung
  • Erhebliche Zeitersparnis

Sie haben Interesse an unserer Lösung zum Thema schwimmende Ware?

Füllen Sie unser Kontaktformular aus – wir beraten Sie gern!